HPR-Grundschulungen 2026-2027
Wir Hören zu, wir Packen an, wir Regeln das!
Grundschulungen für neu gewählte Mitglieder des örtlichen Personalrats
Für einen erfolgreichen Start in die neue Amtsperiode bieten die Hauptpersonalräte des brlv in jedem Schulaufsichtsbezirk zweitägige Grundschulungen für die neuen Mitglieder in den örtlichen Personalvertretungen der staatlichen Realschulen an.
Folgende Themen werden insbesondere Gegenstand der Grundschulung sein:
- Rechtsstellung und Geschäftsführung des Personalrats
- Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates nach dem BayPVG
- Mitbestimmungs- /Mitwirkungs-/Anhörungs- und Initiativrechte des Personalrats
- Personalratssitzung, Monatsgespräch, Personalversammlung
Datum/Schulungsort:
№ 1 ➝ 26.-27.10.2026 ➝ Mittelfranken
№ 2 ➝ 09.-10.11.2026 ➝ Oberbayern Ost/München
№ 3 ➝ 16.-17.11.2026 ➝ Oberbayern West/München
№ 4 ➝ 23.-24.11.2026 ➝ Niederbayern
№ 5 ➝ 30.11.-01.12.2026 ➝ Oberpfalz
№ 6 ➝ 15.-16.02.2027 ➝ Schwaben
№ 7 ➝ 22.-23.02.2027 ➝ Unterfranken
№ 8 ➝ 01.-02.03.2027 ➝ Oberfranken
Eine Anmeldung ist ausschließlich über die Homepage des brlv möglich: http://www.brlv.de/grundschulungen-anmeldung
Eine Bestätigung über die Zulassung zur Teilnahme wird Ihnen nach Abschluss der jeweiligen Anmeldefrist (siehe Tabelle!) per E-Mail zugesandt.
FAQ zur Personalratsschulung
Wann beginnt und endet die Schulung?
Die Schulung beginnt am ersten Schulungstag um 10:00 Uhr und endet am zweiten Schulungstag um 16:00 Uhr.
Können mehrere Personalratsmitglieder einer Dienststelle teilnehmen?
Ja. Grundsätzlich können sich mehrere Mitglieder einer Dienststelle anmelden. Da die Teilnehmerzahl jedoch begrenzt ist, wird zunächst versucht, jeder Dienststelle im jeweiligen Regierungsbezirk mindestens einen Teilnahmeplatz zu ermöglichen.
Ist die Teilnahme offiziell als Fortbildung anerkannt?
Ja. Die Schulungen wurden mit KMS vom 25.02.2026 (Nr. I.5-M1171.5.2026/4/2) als Fortbildungsveranstaltung genehmigt.
Habe ich Anspruch auf Dienstbefreiung?
Ja. Personalratsmitglieder haben Anspruch auf die Teilnahme an Grundschulungen. Voraussetzung ist, dass der örtliche Personalrat in einer Personalratssitzung einen Entsendebeschluss für das teilnehmende Mitglied gefasst hat. In diesem Fall ist die erforderliche Dienstbefreiung zu gewähren.
Welche Kosten entstehen für die Teilnahme?
Für die Teilnehmer ist die Fortbildung kostenfrei. Dies umfasst:
- Schulungsteilnahme
- Schulungsunterlagen
- Verpflegung
- Übernachtung
Werden die Reisekosten erstattet?
Ja. Die Reisekosten werden gemäß Art. 5 BayRKG erstattet. Die Beantragung der Kostenübernahme erfolgt zentral durch den Bayerischen Realschullehrerverband (brlv). Eine separate Anfrage durch die Dienststelle ist nicht erforderlich.
Ist eine Übernachtung im Hotel vorgesehen?
Ja. Für alle Teilnehmer wurden bereits Einzelzimmer reserviert.
Was muss ich tun, wenn ich keine Übernachtung benötige?
Bitte geben Sie dies bei Ihrer Anmeldung im Anmeldeformular an.
Was passiert, wenn ich ein reserviertes Zimmer nicht nutze?
Wird ein reserviertes Zimmer nicht in Anspruch genommen und nicht rechtzeitig abbestellt, muss die anfallende Stornierungsgebühr vor Ort selbst bezahlt werden.
Ihre Hauptpersonalräte des brlv